David Zollinger
Rechtsanwalt lic. iur.
David Zollinger schloss 1986 das Grundstudium in Sinologie und Japanologie und 1992 sein Rechtsstudium an der Universität Zürich mit dem Lizentiat ab. Nach dem Studium war er drei Jahre an Zürcher Gerichten tätig, bevor er 1996 als Bezirksanwalt (heutige Bezeichnung: Staatsanwalt) seine Tätigkeit in Zürich begann.
1998 wechselte er in den Bereich Internationale Rechtshilfe und Geldwäscherei, den er ab 2000 leitete. Ab 2007 war er in der Geschäftsleitung einer Privatbank tätig, wo er den Bereich Osteuropäische Privatkunden betreute. Seit 2012 ist er als Unternehmensberater und seit 2016 als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Von 2001 bis 2022 unterrichtete er an der Hochschule Luzern im Bereich Wirtschaftsstrafrecht / Geldwäscherei. Von 2011 bis 2016 war er Mitglied der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft. Er publiziert regelmässig zu Fachthemen und war 2003 und 2009 Mitverfasser des Kommentars zum Geldwäschereigesetz.
Daneben berät er Firmen im Bereich der Unternehmenssicherheit sowie in der Krisenbewältigung (inkl. Krisenkommunikation). Fallweise übernimmt er Mandate im Bereich der Mediation.
David Zollinger ist beratend und prozessierend tätig und vor allen Gerichten in der Schweiz zugelassen; er ist im Anwaltsregister des Kantons Zürich eingetragen und Mitglied im Zürcher Anwaltsverband.
Persönliches
"Angaben folgen in Kürze"