Niklaus Oberholzer
Rechtsanwalt Dr. iur.
Niklaus Oberholzer schloss seine Studien 1978 mit dem Lizenziat und 1983 mit dem Doktorat beider Rechte an der juristischen Fakultät der Universität Basel ab. Er erlangte 1981 das Patent als st. gallischer Rechtsanwalt und Notar.
Er war zunächst als Gerichtsschreiber an st. gallischen Gerichten tätig und wechselte dann als wissenschaftlicher Assistent für Privat und Handelsrecht an die Universität St. Gallen. 1983 trat er die damals neu geschaffene Stelle eines Kantonalen Untersuchungsrichters für Schwer- und Bankenkriminalität bei der Staatsanwaltschaft St. Gallen an. Ab 1990 führte er in St. Gallen ein selbständiges Anwaltsbüro mit Schwergewicht Strafverteidigung. 2000 wählte ihn der Kantonsrat zum Richter an das Kantonsgericht St. Gallen. Er präsidierte die Anklagekammer (strafprozessuale Beschwerdeinstanz) und die Anwaltskammer (Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) und war Mitglied der Familienrechtskammer. 2012 erfolgte die Wahl durch die Bundesversammlung zum Richter an das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne. Er nahm dort Einsitz in der Strafrechtlichen Abteilung. 2020 kehrte er in die Advokatur zurück.
Neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit war Niklaus Oberholzer von 1987 bis 2010 stellvertretender Präsident einer Eidgenössischen Schätzungskommission. 2011 nahm er Einsitz in der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft, die er von 2015 bis 2018 präsidierte. In seiner
militärischen Funktion war er von 1992 bis 2005 als Richter am Militärkassationsgericht tätig.
Während annähernd 30 Jahren (1985 bis 2012) unterrichtete Niklaus Oberholzer im Rahmen der Anwaltsausbildung an der Universität St. Gallen das Fach Strafprozessrecht. Er hält regelmässig Referate und publiziert zu Themen der Kriminalpolitik sowie zu diversen Fragen des materiellen Strafrechts und des Verfahrensrechts. Sein Lehrbuch zu den Grundzügen des Strafprozessrechts ist in der Zwischenzeit in 4. Auflage erschienen.
Niklaus Oberholzer ist vor allen Gerichten in der Schweiz zugelassen; er ist im Anwaltsregister des Kantons Zürich eingetragen und Mitglied Zürcher Anwaltsverbands. Er ist ausschliesslich beratend tätig und übernimmt Mandate im Bereich der Koordination und Begleitung von
komplexen Strafverfahren. Daneben berät er Behörden und Private im Hinblick auf Organisations- und Verfahrensfragen bei Polizei, Nachrichtendiensten, Staatsanwaltschaften und
Gerichten.
Persönliches
"Angaben folgen in Kürze"